HEIZUNGSPRÜFUNG AB 01.10.2022
Verrechnungssätze für Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich ab 1. Oktober 2022
1. Wartungskunden:
Bei der Beauftragung der Heizungsprüfung zusammen mit der Wartung in Wohnungen mit Gasetagenheizung, Einfamilienhäusern, 1 Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte mit jeweils 1 Heizungsanlage:
Heizungsprüfung durch Fachkundigen je Heizungsanlage zzgl. der Wartungskosten und ggf. zzgl. Anfahrtskosten
Pauschal
73,13 € netto
87,02 € brutto
2. Kein Wartungskunde / ohne Wartung:
Bei der Beauftragung der Heizungsprüfung ohne Wartung in Wohnungen mit Gasetagenheizung, Einfamilienhäusern, 1 Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte mit jeweils 1 Heizungsanlage:
Heizungsprüfung durch Fachkundigen je Heizungsanlage zzgl. Anfahrtskosten
Pauschal
158,50 € netto
188,62 € brutto
3. Mehrfamilienhäuser mit Gaszentralheizungssystem:
Bei Gaszentralheizungssystemen in Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen, in Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten bis zum 15. September 2024.
Die Preise für die Heizungsüberprüfung / Heizungscheck bei den o.g. Häusern (unter Punkt 3 genannt) sind individuell zu erfragen, ebenso eine eventuelle Angebotserstellung für den hydraulischen Abgleich.