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HEIZUNGSPRÜFUNG AB 01.10.2022

Verrechnungssätze für Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich ab 1. Oktober 2022

1. Wartungskunden:

Bei der Beauftragung der Heizungsprüfung zusammen mit der Wartung in Wohnungen mit Gasetagenheizung, Einfamilienhäusern, 1 Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte mit jeweils 1 Heizungsanlage:

Heizungsprüfung durch Fachkundigen je Heizungsanlage zzgl. der Wartungskosten und ggf. zzgl. Anfahrtskosten

Pauschal

73,13 € netto

87,02 € brutto

2. Kein Wartungskunde / ohne Wartung:

Bei der Beauftragung der Heizungsprüfung ohne Wartung in Wohnungen mit Gasetagenheizung, Einfamilienhäusern, 1 Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte mit jeweils 1 Heizungsanlage:

Heizungsprüfung durch Fachkundigen je Heizungsanlage zzgl. Anfahrtskosten

Pauschal

158,50 € netto

188,62 € brutto

3. Mehrfamilienhäuser mit Gaszentralheizungssystem:

Bei Gaszentralheizungssystemen in Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen, in Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten bis zum 15. September 2024.

Die Preise für die Heizungsüberprüfung / Heizungscheck bei den o.g. Häusern (unter Punkt 3 genannt) sind individuell zu erfragen, ebenso eine eventuelle Angebotserstellung für den hydraulischen Abgleich.